Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Sie können mich telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach über die Online-Terminbuchung kontaktieren. Gerne beantworte ich erste Fragen und vereinbare mit Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch.

Was passiert beim Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Klärung Ihres Anliegens sowie der Besprechung des weiteren Vorgehens.

Dauer: 50 Minuten

Wie läuft die Behandlung ab?

Die Häufigkeit und Dauer der Behandlung orientieren sich an Ihrem individuellen Anliegen. In der Regel dauert eine Einzeleinheit 50 Minuten. Die Abstände der Termine werden individuell abgestimmt.

Wie viel kostet eine Sitzung?

Es werden folgende Behandlungsformen angeboten:

Leistung Dauer Kosten
Erstgespräch 50 Minuten Kostenlos
Einzelgespräch (für Betroffene & Angehörige) 50 Minuten € 110.00
Gemeinsames Gespräch (z.B. mit einem Angehörigen) 100 Minuten € 140.00

 

Gibt es eine Rückerstattung durch die Krankenkasse?

Ja – unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) einen Kostenzuschuss zur klinisch-psychologischen Behandlung.

Was ist dafür erforderlich?

1. Ärztliche Untersuchung und Zuweisung

Vor Beginn der Behandlung (spätestens nach der ersten Sitzung) ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich – z.B. durch Hausärzt:innen oder Fachärzt:innen. Dabei erhalten Sie eine Zuweisung zur klinisch-psychologischen Behandlung.

2. Einreichung bei der ÖGK

Nach Bezahlung der Honorarnote können Sie folgende Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse einreichen:

      • Honorarnote der Klinischen Psychologin/ des Klinischen Psychologen
      • Nachweis der ärztlichen Untersuchung und Zuweisung

 

Was ist bei der ÖGK zu beachten?

Für die ersten zehn Einheiten ist keine vorherige Genehmigung der ÖGK nötig – ein Zuschuss ist möglich, sofern die ärztliche Untersuchung vorliegt.

Ab der 11. Sitzung ist ein Antrag erforderlich. Für einen weiteren Kostenzuschuss nach zehn Einheiten muss ein bewilligter Antrag vorliegen

 

Dazu wird das Formular „Antrag auf Kostenzuschuss zur Inanspruchnahme von klinisch-psychologischen Behandlungen“ von mir ausgefüllt und Sie können es dann bei der ÖGK einreichen

Der Antrag ist per Post oder persönlich an die jeweilige Landesstelle der ÖGK zu senden (eine Übermittlung per E-Mail ist aus Datenschutzgründen nicht möglich)

 

Wie hoch ist der Kostenzuschuss?

Krankenkasse Kostenzuschuss pro Sitzung
ÖGK € 33.70
SVS € 45.00
BVAEB € 48.80

 

Wie kann ich einen Termin absagen?

Vereinbarte Termine sind verbindlich und sind für Sie persönlich reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage – spätestens 24 Stunden im Voraus.

Bei kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden vorher) oder Nichterscheinen wird das volle Honorar in Rechnung gestellt, da der Termin nicht mehr neu vergeben werden kann.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Sind meine Informationen vertraulich?

Ja. Als Klinische Psychologin unterliege ich der gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht (§37 Psychologengesetz 2013). 

Kann die Klinische Psychologin eine Behandlung ablehnen?

Das Erstgespräch dient dem beidseitigen Kennenlernen und der Einschätzung, ob eine Zusammenarbeit im konkreten Fall als sinnvoll und angemessen erscheint.

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass nach fachlicher Einschätzung oder aus persönlichen Gründen keine weitere Behandlung durch mich erfolgt.

In diesem Fall werden Sie darüber informiert und dabei unterstützt, passende nächste Schritte oder weiterführende Anlaufstellen zu finden.